Haftungsbeschränkung
ZEUG-HAUS
haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten von eigener Seite und für jedes
schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter. ZEUG-HAUS haftet nicht für
mittelbare Schäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, es sei
denn, diese Schäden beruhen auf Vorsatz von Mitarbeitern oder Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern und leitenden
Angestellten von ZEUG-HAUS. Außer bei Vorsatz von Mitarbeitern und
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern und
leitenden Angestellten ist die Haftung der Höhe nach auf die bei
Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Eine
Haftung von ZEUG-HAUS für direkte Schäden bei leichtem Verschulden -
gleich aus welchem Rechtsgrund - ist unter Vorbehalt zwingender
gesetzlicher Bestimmungen ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Haftung von
ZEUG-HAUS für indirekte Schäden oder für Folgeschäden (für den Ersatz
mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn)- gleich aus
welchem Rechtsgrund - ist vollumfänglich und
ausdrücklichausgeschlossen. ZEUG-HAUS haftet nicht für Schäden, die
Mitgliedern oder Dritten durch das Verhalten anderer Mitglieder
entstehen.
Der Haftungsausschluss:
ZEUG-HAUS haftet nicht aus den zwischen Mitgliedern abgeschlossenen Verträgen.
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Düsseldorf, den 01.03.2010