Du kannst bei Zeug-haus Deine Artikel als privater oder gewerblicher Verkäufer verkaufen.
Hier
einige allgemeine, unvollständige Hinweise, die jedoch keine Rechtsberatung ersetzen.
Bei weiteren Fragen und Unklarheiten wende Dich bitte an eine Rechtsberatung. Zeug-haus übernimmt für die
Richtigkeit und Vollständigkeit der hier genannten Informationen keine Gewähr.
Der Gesetzgeber geht davon aus: Du handelst als
gewerblicher Verkäufer, wenn Du Artikel zum Verkauf herstellst oder weiterverarbeitest, die Du planmäßig und dauerhaft gegen
Entgelt anbietet, also mit einer Gewinnerzielungsabsicht.
Hier einige Eigenschaften eines gewerblichen Verkäufers:
Artikel, die Du für den Weiterverkauf hergestellt hast,
große Mengen und gleichartige Artikel über einen längeren Zeitraum verkaufst,
einer Gewinnerzielungsabsicht.
Als
gewerblicher musst Du auch gesetzliche Rahmenbedingungen einhalten, wie
die Impressumspflicht, das Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz,
Verpackungsverordnung......
und natürlich den steuerlichen Pflichten.
Wichtig:
Als gewerblicher Verkäufer darfst Du Dein Mitgliedskonto nicht als
privat
kennzeichnen, wenn Du Deine Artikel gewerblich anbietest. Du musst
damit rechnen, von Mitbewerbern und/oder Verbänden kostenpflichtig
abgemahnt zu werden.
Als privater Verkäufer handelst Du z. B :
wenn Du gelegentlich
unterschiedliche Artikel, die Du ohne Gewinnerzielungsabsicht
hergestellt hast und nicht mehr benötigst, verkaufen möchtest.
Zeug-haus.de ist ein -OneWomanProject- und bietet z. Zt. keinen telefonischen Support.
Bei Fragen zu Zeug-haus.de, Einstellungsschwierigkeiten usw. nutze bitte das Kontaktformular oder sende eine Mail an: service@zeug-haus.de Zeug-haus.de stellt eine Plattform für Käufer und Verkäufer zu Verfügung und fungiert nicht als Verkäufer von Waren.
Bei Fragen zu Artikeln wende Dich bitte direkt an den jeweiligen Anbieter.