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ZEUGHAUS ist eine Plattform und Marktplatz für Kunst, Design, schönen Lebensstil und Kommunikation.
Dabei
ist es egal, ob Du Hobbybastler, Designer, Künstler, Newcomer oder
Unternehmer bist. Bei ZEUGHAUS ist jeder Kreative willkommen! Du kannst bei uns alles Selbstgemachte -von gestrickten Socken bis hin zur professionellen Kunst- zum Verkauf einstellen. Dazu melde Dich einfach nur an, richte Dein Profil ein und schreibe etwas über Dich, Deine Arbeitsweise und schon ziehst Du Aufmerksamkeit auf Dich. Lade
Deine Werke auf ZEUGHAUS hoch, beschreibe diese interessant und bald
werden Dich die ersten Zeugianer besuchen und vielleicht auch einen
Kommentar zu Deinem Kunstwerk abgeben oder Du kommentierst das Werk eines anderen. So finden sich schnell Gleichgesinnte und die Community wächst. Dabei kannst du prima mithelfen, indem Du allen von
dieser neuen Plattform für Unikate, Selbstgemachtes, Originelles,
Seltsames, Seltendes, Lustiges..... erzählst. Gerne nehmen wir auch
Ideen von Dir entgegen.
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Diese Artikel dürfen bei ZEUG-HAUS angeboten werden:
- Produkte aus eigener Herstellung: handgemachte, individualisierte, aufgearbeitete, restaurierte, veredelte oder maßangefertigte Produkte.
- Design-Produkte: Designprodukte selbst entworfen; Designprodukte die nicht selbst angefertigt worden sind müssen auch so in der Produktbeschreibung ausgewiesen werden.
- Vintage-Artikel: hochwertige Produkte, die mindestens 20 Jahre alt sindob handgefertigt oder von Hand aufgearbeitet.
- Handarbeits-Material aus industrieller Fertigung: Handgemacht als auch nicht selbst hergestellt. .
- Für Wiederverkäufer gilt: Du kannst als Wiederverkäufer einzigartige und in geringen Mengen hergestellter Dinge anbieten.
Dazu ist nachfolgendes zu beachten:
- Die Produktbeschreibung muss der Hersteller des Produktes nennen.
- Die Erlaubnis des Herstellers muss Ihnen vorliegen, die Dir den Weiterverkauf der Produkte gestattet.
- Es sind nur Kleinserien und Unikate erlaubt.
- Die angebotenen Produkte müssen teilweise handgefertigt sein.
- Die Produkte müssen eine Einzigartigkeit darstellen und dies muss für Andere sein.
- Die Produkte dürfen nicht unter menschenunwürdigen Bedingungen hergestellt worden sein.
Diese Artikel dürfen nicht auf ZEUG-HAUS angeboten werden:
Es
ist verboten, Artikel anzubieten, deren Angebot oder Verkauf gegen
gesetzliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen könnten.
Insbesondere dürfen folgende Artikel nicht angeboten werden Es handelt sich hierbei um keine abschließende Aufzählung:
- gestohlene Ware,
- Urheber-und Leistungsschutzrechte, gewerbliche Schutzrechte
- Marken, Patente,Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Schutzrechtenund/oder Urheberrechten
- Propagandaartikel und Artikel mit Kennzeichenverfassungswidriger Organisationen
- pornografische und jugendgefährdendeArtikel
- Waffen im Sinne des Waffengesetzes, insbesondere Schuss-, Hieb- und Stichwaffen jeglicher Art sowie Munition jeglicherArt.
- In
der Bundesrepublik Deutschland Tabakwaren (z.B. Zigaretten, Zigarren,
Feinschnitt), ohne deutsche Steuerzeichen. Tabakwaren mit --deutschen
Steuerzeichen dürfen nicht zu einem anderen als auf dem
Steuerzeichenaufgedruckten Betrag abgegeben werden. radioaktive
-Stoffe, Gift- und Explosivstoffe sowie sonstige gesundheitsgefährdende
Chemikalien
- lebendeTiere, Produkte und Präparate geschützter Tierarten sowie geschützte Pflanzen und deren Präparate
- menschliche Organe
- Wertpapiere (insbesondereAktien), Geldmarkt- oder
- Finanzinstrumente,
Kredite, Darlehen und Finanzierungshilfen, es sei denn, diese werden
von Kreditinstituten mit Sitz oder Niederlassung im -Inland angeboten
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- Gutscheine
- Artikel, deren Besitz zwar rechtmäßig ist, deren Verwendung aber verboten ist.
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- Medikamente
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Pflichten des Verkäufers:
Der Verkäufer hat sein Angebot in die entsprechende Kategorie einzustellen sowie richtig und vollständig zu beschreiben. Hierbei muss er alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie mögliche Fehler oder Beschädigungen, die den Wert der angebotenen Ware nicht nur unerheblich mindern, wahrheitsgemäß angeben. Zudem muss er die Nutzer über das Eigentum an dem angebotenen Artikel, seine Verfügungsbefugnis und Lieferfähigkeit, die Angebotsdauer sowie die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung bzw. Erfüllung vollständig informieren. Veräußert der Verkäufer Waren und / oder Dienstleistungen auf den Zeug-Haus Webseiten an Verbraucher in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit, muss er den Nutzern mit der Artikelbeschreibung auch seinen Namen und / oder seine Firma sowie seine Anschrift mitteilen. ZEUG-HAUS behält sich vor, die angebotenen Artikel einer anderen als der vom Anbieter ausgewählten Angebotskategorie zuzuordnen.
Vertragsschluss: Verkäufer Mit der Einstellung eines Artikels auf den Webseiten von ZEUG-HAUS gibt der Verkäufer ein verbindliches Angebot zum Verkauf des Artikels an denjenigen Käufer ab, der den Artikel gekauft hat.
Vertragsschluss: Käufer Der Käufer ist an seinem Kauf gebunden. Ein Kauf ist nicht bindend, wenn der Verkäufer die Angebotsbeschreibung nach Einstellung des Artikels wesentlich ergänzt hat und der Käufer zu diesem Zeitpunkt bereits geboten hatte, das Gebot unter Missbrauch des Mitgliedsnamens und / oder Passwortes des Bieters von einem Dritten abgeben wurde, oder der Bieter nicht in der Lage ist, innerhalb von 10 Werktagen nach Ablauf der Angebotszeit die Identität des Verkäufers festzustellen. Weitergehende gesetzliche Rechte des Bieters bleiben hiervon unberührt.
Mit dem Kauf eines Artikels kommt ein Kaufvertrag nach deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts zustande. Ein Kaufvertrag kommt nicht zustande, wenn der Käufer die im Angebot festgelegten Bedingungen (z. B. die Zahlungsweise oder die im Angebot genannten Bewertungskriterien, bzw. bei unwahrer Beschreibung) nicht erfüllt. Produkt kaufen:
Du kaufst ein Produkt, indem Du auf der Produktseite auf den Button "Produkt Kaufen" klickst.
Du kommst auf die nächste Seite, wo Du mit anklicken auf den "Weiter" Button den Kauf des
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Mit dem Kauf eines Artikels kommt ein Kaufvertrag nach deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts zustande. Ein Kaufvertrag kommt nicht zustande, wenn der Käufer die im Angebot festgelegten Bedingungen (z. B. die Zahlungsweise oder die im Angebot genannten Bewertungskriterien, bzw. bei unwahrer Beschreibung) nicht erfüllt.
So ist es sicherlich sinnvoll, bei Unklarheiten vor dem Kauf mit dem Verkäufer Kontakt aufzunehmen und Fragen zu dem Artikel zu stellen. Um einen Lieblingsartikel zu merken, musst Du angemeldet sein. Mit Deinem Klick auf -Lieblingsartikel merken- wird der Artikel in Deinem -> Account unter -> Kaufen-> Meine Lieblingsartikel gespeichert. Diesen kannst Du hier auch wieder löschen.
Bewertungssystem:
Um betrügerischen Handlungen vorzubeugen bzw. diese zu vermeiden, gibt es ein Bewertungssystem, in dem Verkäufer und Käufer sich nach der Durchführung des Kaufvorgangs gegenseitig bewerten. Dies soll anderen Nutzern helfen, besser einzuschätzen zu können, mit wem sie Geschäfte tätigen. Diese Bewertungen werden von Zeug-Haus verfolgt, aber nicht auf die Richtigkeit der Angaben überprüft. Diese Bewertungen können allerdings ihrer Natur nach unzutreffend oder irreführend sein. Einem Mitglied, das 3 negative Bewertungen erhalten hat, wird die Nutzung von Zeug-Haus untersagt. Das Mitglied wird von der Nutzung sämtlicher Zeug-Haus -Webseiten ausgeschlossen. Das Zeug-Haus-Mitglied ist verpflichtet, in den von ihm abgegebenen Bewertungen wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Die von den Mitgliedern abgegebenen Bewertungen müssen sachlich gehalten sein und dürfen keine Beleidigungen, Unterstellungen etc. enthalten.
Zeug-Haus ist jederzeit dazu berechtigt, von Nutzern manipulierte Bewertungseinträge nach Kenntniserlangung zu berichtigen oder zu entfernen. Die Bewertungswerte sind für den Zweck gedacht sind, den Handel zwischen Zeug-Haus Nutzern zu erleichtern. Wir sind berechtigt, Ihren Account zu sperren und Sie von den Zeug-Haus-Webseiten auszuschließen, bei unwahrheitsgemäßen Angaben in Ihren Bewertungen.
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